26. Januar 2018

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Die Landungsbrücke leistet Unterstützung im Rahmen der Ambulanten Hilfen zur Erziehung in Form von:

SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) nach §§ 27/31 SGB VIII

Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer (Sozialpädagogische Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen) nach §§ 27/30 SGB VIII und für Junge Erwachsene nach §§ 41/27 SGB VIII

Erziehungsberatung nach §§ 27/28 SGB VIII

Diese Leistungen richten sich an Eltern, Sorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche, die sich mit scheinbar unlösbaren Konflikten und Problemen innerhalb ihrer Familie konfrontiert sehen. In einer multiprofessionell ausgerichteten Beratung oder sozialpädagogisch orientierten Begleitung im Alltag werden Ressourcen und positive Handlungsspielräume des (Familien-)Systems aufgedeckt und gestärkt. In Krisensituationen gilt es insbesondere das Wohl des Kindes / der Kinder zu schützen. Auf der Basis von Kontinuität, Verbindlichkeit und Vertrauen orientieren wir uns an den jeweiligen Bedürfnissen und Zielen der Familie.


Inhalte der Hilfen zur Erziehung

Die Inhalte richten sich individuell nach den Anliegen der Klienten. Sie werden jeweils im Hilfeplanverfahren mit dem zuständigen ASD als fallführende Stelle und den Betroffenen gemeinsam vereinbart.

Ziel aller Interventionen, ob sozialpädagogisch, psychologisch oder therapeutisch fundiert, ist die Ausrichtung auf eine Hilfe zur Selbsthilfe und die Stärkung der elterlichen Präsenz zur Übernahme der Erziehungsverantwortung im Hinblick auf eine gesunde Entwicklung ihrer Kinder.

Folgende Ziele können zum Beispiel vereinbart werden:

  • Stärkung der Erziehungskompetenz
  • Aufbau tragfähiger Beziehungen / Bindungen innerhalb der Familie
  • Erlernen einer respektvollen und gewaltfreien Kommunikation
  • Erarbeiten von Konfliktbewältigungsstrategien
  • Teilhabe am Gemeinschaftsleben
  • Gestaltung von Tagesstruktur
  • Bewältigung von schulischen / beruflichen Problemen
  • Sicherung von Finanzen und Wohnen
  • Anbindung an eine sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Verständnis für psychische Erkrankungen
  • Anbindung an weitere notwendige Hilfen

Landungsbrücke –Sozialpsychiatrische Hilfe - Ambulante Hilfen zur Erziehung -Kinderbild


Methodische und fachliche Ausrichtung der Hilfen zur Erziehung

Bei der Ausgestaltung der Beratung oder sozialpädagogischen Begleitung werden bedürfnisangepasste Methoden, Settings und Interventionen angewandt, auf der Grundlage der Systemischen Beratung und Therapie.

Ressourcenorientiertes Arbeiten

Systemisches Arbeiten nutzt die vorhandenen Möglichkeiten des (Familien-)Systems. Ein System trägt somit die Kraft und Fähigkeit für gewünschte Veränderungen in sich.

Lösungsorientiertes Arbeiten

Neue Handlungsspielräume zu entdecken, bietet Chancen für neue Erfahrungen. Eine Lösung kann sichtbar werden, wenn das Problem nicht isoliert im Mittelpunkt steht.

Sozialraumorientierung

Dazu gehört eine Orientierung an den Bedürfnissen und Interessen der Familien oder des einzelnen Hilfesuchenden. Hilfreiche Angebote im sozialen Umfeld und eine Kooperation mit unterschiedlichen Beteiligten im Hilfesystem sollen hierbei berücksichtigt werden.


Das HzE – Team

Das Betreuerteam der Landungsbrücke besteht aus:

  • Sozialpädagogen/innen
  • Psychologen/innen
  • Insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkräften

Die Mitarbeiter verfügen über Zusatzqualifikationen (u.a. Systemische Beratung und Therapie, Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie/-Beratung, Entspannungstherapie, Frühe Hilfen und Kinderschutz) und haben zusätzlich Erfahrung im Bereich der Sozialpsychiatrie, sodass sie bei zusätzlich vorliegenden psychischen Erkrankungen kompetent intervenieren oder an andere Hilfsangebote vermitteln können.

Supervisionen, interne sowie externe Fortbildung und regelmäßige Fallbesprechungen im Team sind Bestandteil unserer Qualitätssicherung.


Aktuelles

KINDER IM NETZ

Kinder sowie Erwachsene finden es spannend im Internet zu surfen.  Es gibt viel zu entdecken. Neugierig und wissbegierig durchforschen wir das Netz. Zum Schutz und für die Sicherheit der Kinder können Erwachsene ihre Kinder unterstützen.

Wir möchten Eltern auf das Angebot von „SCHAU HIN“ aufmerksam machen. Es ist oftmals nicht leicht und z.T. unübersichtlich zu verfolgen, welches Surfverhalten Kinder haben.  „SCHAU HIN“ bietet einen kostenlosen Medienkurs für Eltern und weitere interessante Informationen.

https://www.schau-hin.info/service/medienkurse-fuer-eltern

NEU bei der Landungsbrücke:

„Bildschirmfrei unter Drei“

Die Experten sind sich einig, dass kleine Kinder durchschnittlich zu viel Zeit mit digitalen Bildschirmmedien verbringen. Hierbei sollten sich Eltern über ihre Vorbildrolle bewusst sein. Denn auch die Mediennutzung durch Eltern in Gegenwart ihres Kindes oder ein im Hintergrund laufender Fernseher, können die gesunde Entwicklung und das Lernen eines Kindes stören.

Schon wenige Stunden pro Tag, oder sogar 30 Minuten pro Tag vor dem Bildschirm können eine gesunde Entwicklung beeinträchtigen. Durch weitgehenden Verzicht auf Bildschirmmedien in den ersten 3 Jahren, wird dem Kind positive Effekte in diversen Entwicklungsbereichen wie beispielsweise bei Feinmotorik, Aufmerksamkeit und sozialem Verhalten ermöglicht.

Die gesundheitlichen Folgen der übermäßigen Nutzung von Bildschirmmedien ist noch nicht abschließend geklärt sind, dennoch lassen sich bereits heute Auffälligkeiten in folgenden Bereichen festhalten:

  • Verhaltens- und Bindungsstörungen
  • Sozial-emotionale Entwicklungsverzögerung
  • Hyperaktivität
  • Unaufmerksamkeit/Aufmerksamkeitsprobleme
  • Aggressives und prosoziales Verhalten
  • Verzögerte Sprachentwicklung
  • Lernprobleme
  • Feinmotorische sowie grobmotorische Entwicklungsprobleme
  • Kurzsichtigkeit
  • Übergewicht, ungesunde Ernährungsweise und Bewegungsmangel
  • Weniger Kreativität
  • Schlafstörungen

Stärkung des Beratungs- und Beteiligungsanspruchs von Kindern und Jugendlichen im Hilfeplanprozess

Neu im §8 SGB VIII/§ 36 SGB VIII:

Kinder und Jugendliche sollen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form beraten werden.

Wenn das Kind/der Jugendliche Geschwister hat, soll auch die Geschwisterbeziehung einbezogen werden.

Die Einrichtung von Ombudstellen soll dazu dienen, dass sich (unabhängig) bei Konflikten mit dem Jugendamt beraten werden lassen kann.


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